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Interessensvertretungen

Die Betriebsräte für das allgemeine (BRAUP) und für das wissenschaftliche (BRwiss) Universitätspersonal treten für die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der von ihnen vertretenen Gruppe ein. Sie achten darauf, dass die zugunsten der ArbeitnehmerInnen geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Erlässe, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten und durchgeführt werden. Besonders wichtig ist deren Rolle als Verhandlungspartnerinnen des Rektorats bei Betriebsvereinbarungen, die betriebliche Details regeln und Mitbestimmungsrechte der Belegschaft sichern. Bei dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen stehen sie mit Rat und Tat zur Seite, als Service- und Beratungsstelle informieren sie auch über Neuerungen und Entwicklungen. Das Universitätsgesetz 2002 sieht auch Sonderbestimmungen für die Betriebsräte im Universitätsrat vor. Der Betriebsausschuss (BA) umfasst beide Betriebsräte und ist für jene Aspekte zuständig, die beiden ArbeitnehmerInnengruppe gemeinsam sind.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen berät und unterstützt die Angehörigen und Organe der Universität, um Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken.

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