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Universität Graz
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Irrtümer vorbehalten.


Aufgaben der Universität Graz:
Gemäß § 3 Universitätsgesetz 2002 erfüllt die Universität Graz im Rahmen ihres Wirkungsbereichs folgende Aufgaben:

  1. Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst
  2. Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste
  3. wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe
  4. Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
  5. Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten
  6. Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität
  7. Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst
  8. Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste
  9. Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung
  10. Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen
  11. Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten

 

Amtssignatur Sinne des Signaturgesetzes idgF
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Die Universität Graz verwendet für im elektronischen Wege amtlich signierte Dokumente diese Bildmarke.   

 

 

 

Kontakt

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Universitätsplatz 3, 8010 Graz, Österreich



Öffnungszeiten
Mo. bis Fr.: 7 bis 22 Uhr
Sa.: 8 bis 17 Uhr

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