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Mitteilungsblatt

Jede Universität hat laut § 20 (6) des Universitätsgesetzes 2002 ein Mitteilungsblatt herauszugeben und auf der Homepage der Universität öffentlich zugänglich zu machen. Im Mitteilungsblatt werden aktuelle organisatorische und personelle Abläufe und Ergebnisse, die die Universität betreffen, verlautbart. So müssen zum Beispiel unter anderem der Entwicklungs- und Organisationsplan, die Leistungsvereinbarungen, Curricula oder ausgeschriebene Stellen im Mitteilungsblatt enthalten sein.

Kontakt

Rechts- und Organisationsabteilung
Universitätsplatz 3, 8010 Graz

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